Gladigau-Stiftung
Gladigau-Stiftung
Prinzipien bei der Vergabe von Stiftungsgeldern
Beschluss Stiftungsratsitzung vom 15.2.2012
Wir wünschen uns nachhaltig wirkende Projekte in Stormarn und Umgebung.
1. Wir fördern nur Projekte, die prinzipiell offen sind für alle Jugendlichen (also z.B. keine mit konfessioneller Bindung).
2. Wir fördern Baumaßnahmen z.B. für Schulhöfe nur, wenn es um die ökologische Verbesserung des Objektes geht, das heißt, es muss eine ökologisch begründete Planung vorliegen. Eine einfache Objektförderung (z.B. Bänke, Sportplätze) findet nicht statt.
3. Wir fördern auch langfristig angelegte Projekte, dies kann auch eine dauerhaft fortbestehende Förderung sein.
4. Wir fördern Personalkosten vorzugsweise im Sinne einer Anschubfinanzierung. Wir wünschen uns, dass der Projektträger mittelfristig eigene Wege findet, Personalkosten zu tragen. (Das heißt, zum Beispiel bei schulischen Projekten Mittel aus dem Schulverein, von den Eltern, vom Kreisjugendamt, von der Gemeinde heranzieht.)
5. Wir unterstützen keine Projekte, deren Schwerpunkt außerhalb der Stiftungsziele liegt und die Stiftungsziele nur tangiert, z.B. die Anschaffung eine Konzertharfe für die Musikschule.
6. Bevorzugt werden Projekte, die Jugend und Umwelt berücksichtigen.
7. Wir prüfen, ob das Projekt nicht zu den Pflichten anderer gehört (Grundmöblierung einer Schule).
8. Wir erwarten eigenes Engagement (personell oder finanziell) der Träger.
9. Die geförderten Materialien sollen gültigen Umweltstandards entsprechen.
10. Wir wünschen uns, dass bei der geförderten Vorhaben Kinder und Jugendliche in geeigneten Verfahren von Anfang an beteiligt werden.
11. Falls zu Jahresbeginn nicht genügend Anträge vorliegen, wird im Herbst eine zweite Sitzung angesetzt.
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Gladigau-Stiftung für Umweltschutz und Jugendhilfe